Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Staatsangehörige der Schweiz, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Aufenthalt nicht bei der Ausländerbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Staatsangehörige der Schweiz, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Aufenthalt nicht bei der Ausländerbehörde anzeigen.

    Schweizerische Staatsangehörige sind zum Aufenthalt in Deutschland vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist somit nicht erforderlich, der schweizerische Reisepass oder die schweizerische ID-Karte sind für die den Aufenthalt in Deutschland ausreichend.

    Auf Antrag kann schweizerischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltskarte mit deklaratorischer Wirkung ausgestellt werden.

    Familienangehörige (Nicht-EU/EWR) von schweizerischen Staatsangehörigen, die nach Deutschland ziehen, benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel. Familienangehörige müssen Ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis.

    Wichtige Hinweise:

    Staatsangehörige der Schweiz, die nicht nach Deutschland ziehen und im Bundesgebiet einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigen keine Grenzgängerkarte.

    Auf Antrag kann schweizerischen Staatsangehörigen eine Sonderbescheinigung ausgestellt werden, wenn die Dauer der Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet mehr als drei Monate beträgt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ausländerbehörde (Ausländerbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Allee 1

    79114 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit ( ) Mo 07:30 - 16:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 17:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612016470

    Fax: +497612016495

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Kopie des Reisepasses des Familienangehörigen
    • Eine Bescheinigung über das Verwandtschaftsverhältnis
    • Arbeitsvertrag des schweizerischen Staatsangehörigen
    • Bei schweizerischen Staatsangehörigen, die keine Erwerbstätigkeit ausüben: Nachweise über ausreichend Krankenversicherungsschutz und ausreichend finanzielle Mittel
    • Nachweise über ausreichend Wohnraum
    • Bei Studierenden zusätzlich die Immatrikulationsbescheinigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Sie besitzen die schweizerische Staatsangehörigkeit oder
    • Sie sind mit einer Person mit schweizerischer Staatsangehörigkeit verheiratet oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt und erfüllen die Pass- und Visumspflicht

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    nicht einschlägig

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Familienangehörige (Nicht-EU/EWR) von schweizerischen Staatsangehörigen müssen in ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

    Nach der Einreise müssen Familienangehörige den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor das Visum abläuft.

    Anschließend erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet.

    Eine Verlängerung müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf bei der Ausländerbehörde beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Form einer Scheckkarte: EUR 37,00
      • Für unter 24-jährige Personen: EUR 22,80

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de