Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Staatsangehörige der Schweiz, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie zum Nachweis des Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Staatsangehörige der Schweiz, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie zum Nachweis des Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.

    Wichtige Hinweise:
    Staatsangehörige der Schweiz, die nicht nach Deutschland ziehen und im Bundesgebiet länger als 3 Monate einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigen eine sog. Grenzgängerkarte.

    Zeigen Sie Ihren Aufenthalt nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausländerbehörde (Ausländerbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Allee 1

    79114 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 201 6470

    Fax: 0761 201 6495

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Nachweis über Ihr Einkommen oder sonstiger Nachweis, dass Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind
    • ggf. eine Ausbildungs- oder Studienbescheinigung

     

    Wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht auf ein bestimmtes Verhältnis zu einer bestimmten Person begründen:

    • Nachweis des Ehe- beziehungsweise Verwandtschaftsverhältnisses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Sie besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit oder
    • Sie sind mit einer oder einem Schweizer Staatsangehörigen verheiratet oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen Ihren Aufenthalt innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland anzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

    • Name (auch mögliche frühere Namen)
    • Vornamen
    • Geburtsdatum und -ort
    • Ihre Adresse in Deutschland und ehemalige Anschriften
    • ehemalige und jetzige Staatsangehörigkeiten
    • Zweck, Beginn und Dauer des Aufenthalts
    • wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht von einer anderen Person ableiten, mit der Sie verheiratet oder verwandt sind: Angaben zu dieser Beziehung

    Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht erfüllen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

    Sie können wählen, ob Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen oder in der bisherigen Form auf einem Formular erhalten wollen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Form einer Scheckkarte: EUR 28,80
      • für unter 24-Jährige: EUR 22,80
    • Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf einem Vordruckmuster: EUR 8,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de