Hilfe für junge Volljährige beantragen
Beschreibung
Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe nicht aus.
Als Hilfe für junge Volljährige sind die Hilfen möglich, sofern diese für junge Erwachsene geeignet sind, wobei an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes bzw. Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
Beispiele:
- Beratung im Sinne der Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung
- soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistandschaft (Betreuungshilfe)
- eine zeitlich begrenzte außerfamiliäre Unterbringung (zum Beispiel Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform)
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung
Auch nach Beendigung der Hilfe werden junge Volljährige im Rahmen der Nachbetreuung innerhalb eines angemessenen Zeitraums bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang und in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form beraten und unterstützt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Jugendamt (Jugendamt)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (KFZ-Zulassungsstelle) Mo 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Di 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Mi 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Do 08:00 - 13:00 Termin über Tool auf www.lrasbk.de und 14:00 - 17:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Fr 08:00 - 11:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Servicezeit (Führerscheinstelle) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
E-Mail: Frontoffice-SozialerDienst-KJA@LRASBK.de
E-Mail: Frontoffice-Verwaltung-KJA@LRASBK.de
Telefon Festnetz: 07721 913 7960
Telefon Festnetz: 07721 913 7961
E-Mail: jugendamt@lrasbk.de
Internet
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis (Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 78007
78045 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
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Kontakt
Telefon Festnetz: 07721 913-0
Fax: 07721 913-8900
E-Mail: landratsamt@Lrasbk.de
De-Mail: landratsamt@Lrasbk.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. (Fortsetzungshilfe und Nachbetreuung auch für über 21-Jährige möglich.)
- Die Hilfe ist auf Grund Ihrer individuellen Situation notwendig.
- Wenn Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten haben, soll die Hilfe für junge Volljährige verhindern, dass die Hilfe mit Ihrer Volljährigkeit plötzlich abbricht.
Rechtsgrundlage(n)
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 41 Hilfe für junge Volljährige
- § 41a Nachbetreuung
Rechtsbehelf
je nach Einzelfall
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt. Dieses entscheidet darüber, ob ein Anspruch besteht und hilft bei der Beantragung der Leistung.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
Fristen
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden.
Kosten
Je nach Ausgestaltung der Hilfe, können Sie an den Kosten beteiligt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg