• Hemmingen (Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg)
Krankenhilfe nach §40 SGB VIII Gewährung

Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen

Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.

Beschreibung

Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.

Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen angemessen sein.

Online-Dienste

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Ansprechpartner

Landratsamt Ludwigsburg (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse

Lieferanschrift

Hindenburgstraße 40

71638 Ludwigsburg

Hausanschrift

Hindenburgstraße 40

71638 Ludwigsburg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Öffnungszeiten an.) Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07141/144-0

Fax: 07141/144-396

E-Mail: mail@landkreis-ludwigsburg.de

De-Mail: mail@landkreis-ludwigsburg.de-mail.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Sie erhalten

  • eine Hilfe zur Erziehung oder
  • eine Eingliederungshilfe

Darunter fallen folgende Hilfen:

  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung:
    • in Vollzeitpflege,
    • in Heimerziehung oder
    • in einer sonstigen betreuten Wohnform

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Nach erfolglosem Widerspruch Klage zum örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag auf Krankenhilfe stellen. Diese wird Ihnen in der Regel zusammen mit der beantragten Jugendhilfeleistung zugesprochen.

Fristen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

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Sprache: en