Hilfeplan Aufstellung

    Hilfeplan aufstellen

    Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.

    Beschreibung

    Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.

    Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:

    • Bedarf
      • Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
      • Falls Sie schon andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
      • Personalbogen Ihres Kindes (z. B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
    • Ziel der Hilfsmaßnahmen
      • Was soll sich durch die Hilfe ändern?
      • Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
    • Art der Hilfe
      • Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand)?
      • Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
      • Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
      • notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung )

    Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:

    • die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
    • der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt (Jugendamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zähringerallee 3

    75177 Pforzheim

    Postfachadresse

    Postfach 10 10 80

    75110 Pforzheim

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Bitte vereinbaren Sie vor dem Gang zum Amt telefonisch oder per Mail einen Termin.) Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Künftig ist das Amt nur noch zweimal pro Woche uneingeschränkt ohne Termin geöffnet – dienstags und donnerstags.) Mo 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07231 308-9275

    E-Mail: 07231 308-9651

    E-Mail: jugendamt@enzkreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    unterschiedlich - je nach Einzelfall

    Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Abhängig vom Einzelfall.

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle

    Rechtsgrundlage(n)

    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    • § 36 (Hilfeplan)
    • § 37 (Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Neben den Eltern und Kindern können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:

    • Verwandte,
    • Vertrauenspersonen
    • Ärztinnen und Ärzte,
    • die Schule des Kindes
    • falls erforderlich ein psychologischer Dienst

    Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Wenn nötig, kann der Hilfeplan bei diesen Treffen fortgeschrieben werden.

    Hinweis: Im Hilfeplan ist die bewilligte Hilfe für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Benötigen Sie eine länger dauernde Hilfe oder kann die Hilfe schon früher beendet werden? Dann ist eine Verlängerung oder Verkürzung möglich.

    Die Sorgeberechtigten und das Jugendamt unterschreiben den Hilfeplan. Ist als Hilfsmaßnahme Vollzeitpflege vorgesehen, müssen auch die Pflegeeltern unterschreiben. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie.

    Fristen

    keine

    Kosten

    für die Erstellung des Hilfeplans: keine

    Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen können Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    kein

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en