• Kuchen (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg)
Hilfeplan Aufstellung

Hilfeplan aufstellen

Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.

Beschreibung

Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.

Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:

  • Bedarf
    • Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
    • Falls Sie schon andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
    • Personalbogen Ihres Kindes (zum Beispiel wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
  • Ziel der Hilfsmaßnahmen
    • Was soll sich durch die Hilfe ändern?
    • Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
  • Art der Hilfe
    • Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand?)
    • Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
    • Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
    • notwendige Leistungen (zum Beispiel Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung)

Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:

  • die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
  • der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen

Online-Dienste

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Ansprechpartner

Landratsamt Göppingen (Landratsamt Göppingen)

Adresse

Hausanschrift

Lorcher Straße 6

73033 Göppingen

Postfachadresse

Postfach 809

73008 Göppingen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07161 202 0

Fax: 07161 202 1199

E-Mail: info@lkgp.de

De-Mail: info@landkreis-goeppingen.de-mail.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

unterschiedlich - je nach Einzelfall

Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Abhängig vom Einzelfall.

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle

Rechtsgrundlage(n)

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII):

  • § 36 Hilfeplan
  • § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie

Rechtsbehelf

keine

Verfahrensablauf

Neben den Eltern und Kindern können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:

  • Verwandte,
  • Vertrauenspersonen
  • Ärztinnen und Ärzte,
  • die Schule des Kindes
  • falls erforderlich ein psychologischer Dienst

Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Wenn nötig, kann der Hilfeplan bei diesen Treffen fortgeschrieben werden.

Hinweis: Im Hilfeplan ist die bewilligte Hilfe für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Benötigen Sie eine länger dauernde Hilfe oder kann die Hilfe schon früher beendet werden? Dann ist eine Verlängerung oder Verkürzung möglich.

Die Sorgeberechtigten und das Jugendamt unterschreiben den Hilfeplan. Ist als Hilfsmaßnahme Vollzeitpflege vorgesehen, müssen auch die Pflegeeltern unterschreiben. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie.

Fristen

keine

Kosten

für die Erstellung des Hilfeplans: keine

Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen können Kosten entstehen.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 10.02.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en