Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
Beschreibung
Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen Kinder und Jugendliche lernen, Schwierigkeiten zu überwinden, Selbstbewusstsein aufzubauen und andere Meinungen zu respektieren.
Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe und eine spezifische Form der sogenannten Hilfe zur Erziehung. Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden. Die Soziale Gruppernarbeit ist vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.
Online-Dienste
- Allmendingen
- Altheim
- Altheim (Alb)
- Amstetten
- Asselfingen
- Ballendorf
- Balzheim
- Beimerstetten
- Berghülen
- Bernstadt
- Blaubeuren
- Blaustein
- Börslingen
- Breitingen
- Dietenheim
- Dornstadt
- Ehingen (Donau)
- Emeringen
- Emerkingen
- Erbach
- Griesingen
- Grundsheim
- Hausen am Bussen
- Heroldstatt
- Holzkirch
- Hüttisheim
- Illerkirchberg
- Illerrieden
- Laichingen
- Langenau
- Lauterach
- Lonsee
- Merklingen
- Munderkingen
- Neenstetten
- Nellingen
- Nerenstetten
- Oberdischingen
- Obermarchtal
- Oberstadion
- Öllingen
- Öpfingen
- Rammingen
- Rechtenstein
- Rottenacker
- Schelklingen
- Schnürpflingen
- Setzingen
- Staig
- Untermarchtal
- Unterstadion
- Unterwachingen
- Weidenstetten
- Westerheim
- Westerstetten
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Kreis Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Sie gehen davon aus, dass Ihr Kind oder die jugendliche Person Entwicklungsschwierigkeiten hat und/oder Verhaltensauffäligkeiten zeigt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 29 Soziale Gruppenarbeit
Rechtsbehelf
Kein
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle.
Sie beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind oder den Jugendlichen eine geeignete Maßnahme ist. Das Jugendamt hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe gewährt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg