Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
Beschreibung
Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen Kinder und Jugendliche lernen, Schwierigkeiten zu überwinden, Selbstbewusstsein aufzubauen und andere Meinungen zu respektieren.
Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe und eine spezifische Form der sogenannten Hilfe zur Erziehung. Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden. Die Soziale Gruppernarbeit ist vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) (Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Eingliederungshilfe Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Eingliederungshilfe Sozialgesetzbuch (SGB VIII))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07321 321 2279
Fax: 07321 321 2320
Pflegekinderfachdienst (PKD) (Pflegekinderfachdienst (PKD))
Adresse
Hausanschrift
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Kontakt
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Sie gehen davon aus, dass Ihr Kind oder die jugendliche Person Entwicklungsschwierigkeiten hat und/oder Verhaltensauffäligkeiten zeigt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 29 Soziale Gruppenarbeit
Rechtsbehelf
Kein
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle.
Sie beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind oder den Jugendlichen eine geeignete Maßnahme ist. Das Jugendamt hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe gewährt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg