Jagdschein Änderung

    Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen

    Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Reutlingen (Landratsamt Reutlingen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 43

    72711 Reutlingen

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 47

    72764 Reutlingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07121/480-0

    E-Mail: post@kreis-reutlingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • Jagdschein
    • Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
    • Bei Vertretung: Vollmacht

    Voraussetzungen

    Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nicht erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
    Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.

    Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

    Fristen

    keine Angabe

    Kosten

    Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en