Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
Beschreibung
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Rottweil (Landratsamt Rottweil)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 14 62
78614 Rottweil
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Zusätzliche Sonderregelungen erfahren Sie bei den einzelnen Ämtern oder auf Nachfrage.) Mo 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
- Bei Vertretung: Vollmacht
Voraussetzungen
Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht erforderlich.
Verfahrensablauf
Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.
Fristen
keine Angabe
Kosten
Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg