Jagdschein Änderung

    Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen

    Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Forstamt (Forstamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Östliche Karl-Friedrich-Str. 58

    75175 Pforzheim

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Bitte vereinbaren Sie vor dem Gang zum Amt telefonisch oder per Mail einen Termin.) Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Künftig ist das Amt nur noch zweimal pro Woche uneingeschränkt ohne Termin geöffnet – dienstags und donnerstags.) Mo 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07231 308-1873

    Fax: 07231 308-1601

    E-Mail: forstamt@enzkreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • Jagdschein
    • Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
    • Bei Vertretung: Vollmacht

    Voraussetzungen

    Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nicht erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
    Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.

    Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

    Fristen

    keine Angabe

    Kosten

    Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en