Vorgesehen zum Löschen - Benutzung eines Gewässers Bewilligung

    Wasserrechtliche Bewilligung beantragen

    Hinweise für Baden-Baden

    Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt.

    Beschreibung

    Hinweise für Baden-Baden

    Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt.

    Dazu gehört

    • Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen oder abzuleiten,
    • oberirdische Gewässer aufzustauen oder abzusenken,
    • feste Stoffe aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen,
    • Grundwasser zu entnehmen oder abzuleiten.

    Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
    Die Bewilligung wird erteilt:

    • nur unter bestimmten Bedingungen (vor allem §§ 13, 14 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und
    • auch nur für eine bestimmte Frist, in der Regel nicht länger als 30 Jahre (§14 Absatz 2 WHG).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz (Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Briegelackerstraße 8

    76532 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (mit Terminvergabe) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221931501

    Fax: 07221931515

    E-Mail: umwelt@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baden-Baden

    • Antragsunterlagen (Pläne/Unterlagen zum geplanten Vorhaben)
    • Flurkarte(n) zum ausgewiesenen Vorhabensbereich
    • Zustimmung des Unterhaltspflichtigen des benutzten Gewässers
    • nachbarrechtliche Zustimmungserklärung bei der Querung fremder Grundstücke.

    Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorlegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baden-Baden

    Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Durchführung des Vorhabens ohne eine gesicherte Rechtsstellung unzumutbar ist.

    Die Bewilligung erhalten Sie nicht, wenn

    • schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind (§ 12 Absatz 1 Nummer 1 WHG) oder
    • andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden (§ 12 Absatz 1 Nummer 2 WHG).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baden-Baden

    Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    • § 9 Benutzungen
    • § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
    • § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
    • § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
    • § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung

    Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)

    • § 93 Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren (zu § 11 WHG)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Baden-Baden

    Ausführungen zum Rechtsbehelf können Sie der jeweiligen Entscheidung der Wasserbehörde entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baden-Baden

    Beantragen Sie die wasserrechtliche Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Stelle. Sie prüft den Antrag und erteilt die Bewilligung.

    Fristen

    Hinweise für Baden-Baden

    keine

    Kosten

    Hinweise für Baden-Baden

    Die Kosten können Sie dem Gebührenverzeichnis für die öffentlichen Leistungen als untere Verwaltungsbehörde im Bereich Umwelt und Arbeitsschutz unter Punkt 6.2 Benutzung von Gewässern nach § 9 WHG entnehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baden-Baden

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihre zuständige Wasserbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en