sozialpädagogische Familenhilfe Gewährung

    Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    Wenn Ihre Familie Hilfe in Alltagsfragen benötigt oder Problemsituationen therapeutisch begleitet werden sollen, können Sie sozialpädagogische Familienhilfe beantragen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in Ihre Familie. Die Hilfe orientiert sich an Ihrem Familienalltag.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Familie Hilfe in Alltagsfragen benötigt oder Problemsituationen therapeutisch begleitet werden sollen, können Sie sozialpädagogische Familienhilfe beantragen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in Ihre Familie. Die Hilfe orientiert sich an Ihrem Familienalltag.

    Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.

    Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familien­mitglieder orientieren. Ziele können z.B. sein:

    • die Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
    • das Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
    • die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
    • die Stärkung des Selbstwertgefühls
    • die Stärkung der Konfliktfähigkeit
    • die Verbesserung der Beziehungen untereinander

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisjugendamt (Kreisjugendamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rollinstraße 18

    88400 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7351 52 6233

    Fax: +49 7351 525 233

    E-Mail: jugendamt@biberach.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    • Die sozialpädagogische Familienhilfe ist geeignet, den Betroffenen zu helfen.
      Das ist vor allem der Fall, wenn Sie
      • Probleme mit der Organisation des Alltags haben,
      • Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten benötigen oder
      • Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder auftreten.
    • Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB 8)

    • § 31Sozialpädagogische Familienhilfe)

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Es entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de