Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
Beschreibung
Bei häufigen Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Kindern können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.
Sie soll helfen,
- zwischen Ihnen und Ihren Kindern wieder eine Gesprächsbasis zu schaffen,
- Konflikte in der Erziehung zu lösen und
- weitere schwerwiegende Probleme zu verhindern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Tübingen (Landratsamt Tübingen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 19 29
72009 Tübingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07071/207-0
Fax: 07071/207-5999
E-Mail: post@kreis-tuebingen.de
De-Mail: post@kreis-tuebingen.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie die zuständige Stelle über erforderliche Unterlagen und Nachweise.
Voraussetzungen
Sie haben das Gefühl, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen.
Rechtsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 28Erziehungsberatung
Rechtsbehelf
Kein
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der zuständigen Stelle. Wenn möglich, stimmen Sie ihn mit Ihrem Kind ab und bringen Sie es zum Termin mit. Sie können aber auch alleine kommen.
In diesem Gespräch wird das weitere Vorgehen besprochen.
Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfemaßnahmen nötig sind, können Sie diese beim zuständigen Jugendamt beantragen. Zusätzliche Maßnahmen können beispielsweise sein:
- Erziehungsbeistand
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Sozialpädagogische Familienhilfe
Fristen
Keine
Kosten
Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Erziehungsberatung leisten auch die Erziehungsberatungsstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg