Erziehung Beratung

    Erziehungsberatung in Anspruch nehmen

    Bei häufigen Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Kindern können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.

    Beschreibung

    Bei häufigen Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Kindern können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.

    Sie soll helfen,

    • zwischen Ihnen und Ihren Kindern wieder eine Gesprächsbasis zu schaffen,
    • Konflikte in der Erziehung zu lösen und
    • weitere schwerwiegende Probleme zu verhindern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Rottweil (Landratsamt Rottweil)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 14 62

    78614 Rottweil

    Hausanschrift

    Marienstraße 2

    78628 Rottweil

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Zusätzliche Sonderregelungen erfahren Sie bei den einzelnen Ämtern oder auf Nachfrage.) Mo 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0741/244-0

    Fax: 0741/244-208

    E-Mail: info@landkreis-rottweil.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie die zuständige Stelle über erforderliche Unterlagen und Nachweise.

    Voraussetzungen

    Sie haben das Gefühl, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein

    Verfahrensablauf

    Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der zuständigen Stelle. Wenn möglich, stimmen Sie ihn mit Ihrem Kind ab und bringen Sie es zum Termin mit. Sie können aber auch alleine kommen.

    In diesem Gespräch wird das weitere Vorgehen besprochen.

    Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfemaßnahmen nötig sind, können Sie diese beim zuständigen Jugendamt beantragen. Zusätzliche Maßnahmen können beispielsweise sein:

    • Erziehungsbeistand
    • Erziehung in einer Tagesgruppe
    • Sozialpädagogische Familienhilfe

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erziehungsberatung leisten auch die Erziehungsberatungsstellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en