Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
Beschreibung
Bei häufigen Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Kindern können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.
Sie soll helfen,
- zwischen Ihnen und Ihren Kindern wieder eine Gesprächsbasis zu schaffen,
- Konflikte in der Erziehung zu lösen und
- weitere schwerwiegende Probleme zu verhindern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
V/51 Jugend und Familie (V/51 Jugend und Familie)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07171 32 4267
Telefon Festnetz: 07361 503 1445
Telefon Festnetz: 07961 567 3455
Fax: 07171 32 4260
Fax: 07361 503 1956
Fax: 07961 567 3456
E-Mail: jugendundfamilie@ostalbkreis.de
erforderliche Unterlagen
Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie die zuständige Stelle über erforderliche Unterlagen und Nachweise.
Voraussetzungen
Sie haben das Gefühl, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen.
Rechtsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 28Erziehungsberatung
Rechtsbehelf
Kein
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der zuständigen Stelle. Wenn möglich, stimmen Sie ihn mit Ihrem Kind ab und bringen Sie es zum Termin mit. Sie können aber auch alleine kommen.
In diesem Gespräch wird das weitere Vorgehen besprochen.
Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfemaßnahmen nötig sind, können Sie diese beim zuständigen Jugendamt beantragen. Zusätzliche Maßnahmen können beispielsweise sein:
- Erziehungsbeistand
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Sozialpädagogische Familienhilfe
Fristen
Keine
Kosten
Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Erziehungsberatung leisten auch die Erziehungsberatungsstellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg