Kindertageseinrichtung - Zentrale Vormerkung
Hinweise für Kraichtal
Beschreibung
Hinweise für Kraichtal
Am Ende eines Jahres werden Eltern von Kindern im Alter zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr angeschrieben und über das Anmeldeverfahren in den Kraichtaler Kindertageseinrichtungen informiert. Alle Eltern, deren Kinder im Laufe des darauffolgenden Kindergartenjahres (zwischen September und August) einen Betreuungsplatz benötigen, müssen sich im Januar zuvor online bei der zentralen Vormerkung registrieren. Auch Krippenkinder müssen vor einem Wechsel in eine Kindergartengruppe nochmals zentral vorgemerkt werden. Verbindliche Zusagen werden nach der entsprechenden Gemeinderatssitzung von den Einrichtungsleiterinnen voraussichtlich im April erteilt.
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Zentralen Vormerkung für Kraichtal:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bildung und Soziales (Bildung und Soziales)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: mensch-gesellschaft@kraichtal.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kraichtal
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Kraichtal
- Sie können Ihr Kind ab 650 Tage vor dem Wunschaufnahmetermin zentral vormerken
- Alle Eltern, deren Kinder im Laufe des darauffolgenden Kindergartenjahres (zwischen September und August) einen Betreuungsplatz benötigen, müssen sich im Januar zuvor online bei der zentralen Vormerkung registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kraichtal
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- Richtlinien des Kultus- und des Sozialministeriums über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
- § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)
- § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe)
Rechtsbehelf
Kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Kraichtal
- Wenn Sie die o. g. Voraussetzungen erfüllen, informieren Sie sich zunächst über die Angebote der Kraichtaler Kindertageseinrichtungen, gerne direkt über unsere Homepage https://www.kraichtal.de/leben-freizeit/kindertageseinrichtungen
- Anschließend können Sie wie auf der Homepage beschrieben, nach einmaliger Registrierung, die zentrale Vormerkung vornehmen (siehe Link oben).
- Nach Prüfung der entsprechenden Einrichtungsleitung bekommen Sie Nachricht über das weitere Vorgehen, im Frühjahr des darauffolgenden Kindergartenjahres.
- Bei Zuzügen oder kurzfristigem Bedarf, wenden Sie sich bitte direkt an den Ansprechpartner der Stadt Kraichtal.
Fristen
Hinweise für Kraichtal
siehe unter Punkt Voraussetzungen
Kosten
Hinweise für Kraichtal
für die Zentrale Vormerkung fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kraichtal
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg