Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

    Hinweise für Schorndorf

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Schorndorf

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

    Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar.

    Kindertageseinrichtungen sind

    • Kinderkrippen,
    • Kindergärten und
    • Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

    Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Kindertagesstätten (Fachbereich Kindertagesstätten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Urbanstraße 24

    73614 Schorndorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7181 602 3401

    Fax: +49 7181 602 73401

    E-Mail: kindertagesstaetten@schorndorf.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schorndorf

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
    • Nachweis der Masernimpfung oder –immunität
    • Formblätter, welche von der Kindertageseinrichtung ausgehändigt werden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schorndorf

    Die Eltern müssen sich vor der Aufnahme in der Einrichtung vorstellen. Ihr Kind muss außerdem vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden, eine Impfberatung muss stattfinden und das Kind muss die entsprechende Masernimpfung oder –immunität haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schorndorf

    • § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
    • Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes vom 19.01.2018
    • § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
    • § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)

    Rechtsbehelf

    Kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schorndorf

    Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf.

    Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

     

    Über das Onlineportal Little Bird können Sie sich für einen Betreuungsplatz in den Schorndorfer Einrichtungen vormerken. Stichtag für die Anmeldung ist der 01. August des Vorjahres des Beginns des angefragten Kita-Jahres. Sie können für Ihr Kind bereits 24 Monate vor Betreuungsbeginn bis zu drei Betreuungsanfragen stellen.

     

    Sie erhalten eine Bestätigung, wenn Ihre Vormerkung eingegangen ist. Wenn Sie eine Platzzusage bekommen, erhalten Sie eine Reservierung. Diese muss innerhalb von 21 Tagen zu- oder abgesagt werden.

     

    Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mir Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält Vereinbarungen, beispielsweise über die

    • tägliche Betreuungszeit,
    • Betreuungskosten und
    • Kündigungsfristen.

    Von der Einrichtung oder deren Träger erhalten Sie verschiedene Formulare. Diese müssen zum Betreuungsbeginn vorliegen.

    Onlineantrag:

    Die Anmeldung erfolgt online unter: www.little-bird.de/Schorndorf

    Fristen

    Hinweise für Schorndorf

    Stichtag für die Anmeldung für einen Betreuungsplatz ist der 01. August des Vorjahres des Beginns des angefragten Kita-Jahres. Bis zu diesem Tag können Änderungen der Anmeldung vorgenommen werden.

    Kosten

    Hinweise für Schorndorf

    Die Gebühren für die Betreuung richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für städtische Kinderbetreuungseinrichtungen (Gebührensatzung Kinderbetreuungseinrichtungen). Sie sind abhängig

    • vom Alter des Kinder,
    • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
    • von der Betreuungszeit.

    Bei der Stadtverwaltung Schorndorf können die Gebühren auf Antrag reduziert werden, sofern das jährliche Bruttoeinkommen die in der Gebührensatzung festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

    Eine Gebührenreduzierung kann gemäß der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für städtische Kinderbetreuungseinrichtungen auf Antrag erfolgen: Formular Gebührenreduzierung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de