Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
Hinweise für Lichtenwald
Beschreibung
Hinweise für Lichtenwald
Die Gemeinde Lichtenwald ist Trägerin der örtlichen Kindergärten in den Ortsteilen Thomashardt und Hegenlohe sowie des Waldkindergartens in der Nähe der Grundschule zwischen den beiden Ortsteilen. Zudem gibt es die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Kindertagespflege.
Die Anmeldung Ihres Kindes in einer der Betreuungseinrichtungen/Kindertagespflege der Gemeinde Lichtenwald erfolgt nach einer Bedarfserhebung. Dazu nutzen Sie bitte das Formular Fragebogen Kinderbetreuungsbedarfsplanung Gemeinde Lichtenwald im Abschnitt Formulare und weitere Angebote.
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular an die im Abschnitt Zuständige Stelle hinterlegte Anschrift. Sie können gern die hinterlegte E-Mail-Adresse nutzen.
Die vollumfassende, verbindliche Anmeldung ist auf dem Serviceportal Baden-Württemberg leider noch nicht möglich.
Über den Ablauf der Anmeldung in einer Betreuungseinrichtung/Tagespflege in der Gemeinde Lichtenwald können Sie sich im Abschnitt Verfahrensablauf informieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lichtenwald
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
- Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
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- Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
- Seit dem 1. März 2020: SIe müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lichtenwald
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- Richtlinien des Kultus- und des Sozialministeriums über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
- § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)
- § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe)
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
Hinweise für Lichtenwald
Sie können sich auf der Website der Gemeinde Lichtenwald über die Betreuungseinrichtungen informieren:
Zudem können Sie die entsprechenden Einrichtungen und Personen für Rückfragen kontaktieren und ggf. einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Der erste Schritt in der Beantragung des Betreuungsplatzes für Ihr Kind besteht im Ausfüllen des Formulars Fragebogen Kinderbetreuungsbedarfsplanung Gemeinde Lichtenwald (s. Abschnitt Formulare und weitere Angebote).
Nach Eingang des ausgefüllten Formulars Fragebogen Kinderbetreuungsbedarfsplanung Gemeinde Lichtenwald wird sich das Rathaus mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei einer verbindlichen Platzzusage werden Ihnen die folgenden Formulare zugesandt:
- Angaben fürs Rathaus - Infoblatt
- Aufnahmevertrag
- SEPA-Lastschriftmandat
- Betreuungsangebote Übersichtsblatt
- Einwilligungserklärung Zahnarzt
- Aufnahmebogen für Einrichtungsleitung des Kindergartens
- Impfdaten (Masern ist Pflicht!, Rest freiwillig, Tetanus wird empfohlen)
- Bescheinigung ärztliche Untersuchung & Impfberatung
- Einverständniserklärung Abholung
- Einverständniserklärung Ausflüge
- Einwilligungserklärung Bildungs- und Entwicklungsdokumentation
- Einwilligungserklärung Aushang Fotos
- Einwilligungserklärung Veröffentlichung
- Einverständniserklärung Zeckenentfernung
Fristen
Hinweise für Lichtenwald
abhängig von der Einrichtung
Kosten
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Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein
- vom Einkommen der Eltern,
- von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
- von der Betreuungszeit.
Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg