Hundehaltung Abmeldung
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    Hundesteuer - Hund abmelden

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Beschreibung

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Online-Dienst

    Hund abmelden

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde MietingenGemeinde Mietingen

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    Kirchstraße 4

    88487 Mietingen

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    Kirchstraße 4

    88487 Mietingen

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    Kontakt

    E-Mail: info@mietingen.de

    Fax: 07392/9720-30

    Telefon Festnetz: 07392/9720-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

    Voraussetzungen

    Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

    § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

    Kosten

    in der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2025

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en