Hundehaltung Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Beschreibung

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Wurzach (Stadt Bad Wurzach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    88410 Bad Wurzach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten allgemein (Verwaltung)) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr Abweichungen werden gesondert bekanntgegeben (nur jeden ersten Sa im Monat) Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bad Wurzach Info (1. April bis 31. Oktober)) Mo 09:00 - 17:00 Uhr Di 09:00 - 17:00 Uhr Mi 09:00 - 17:00 Uhr Do 09:00 - 17:00 Uhr Fr 09:00 - 17:00 Uhr Sa 10:00 - 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bad Wurzach Info (1. November bis 31. März)) Mo 09:00 - 17:00 Uhr Di 09:00 - 17:00 Uhr Mi 09:00 - 13:00 Uhr Do 09:00 - 17:00 Uhr Fr 09:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7564 302 0

    Fax: + 49 7564 302 3170

    E-Mail: stadt@bad-wurzach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

    Voraussetzungen

    • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
    • Sie haben keinen Hund mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

    Kosten

    in der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en