Hundesteuerabmeldung
Hinweise für Friedrichshafen
Beschreibung
Hinweise für Friedrichshafen
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung Steuern (Abteilung Steuern)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203 1230
E-Mail: steueramt@friedrichshafen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Friedrichshafen
- Impfpass
- Tierpass
- Übernahmevertag
- eventl. vorhandenen Schwerbehindertenausweis
- Hundesteuermarke
Bankdaten für Forderungen und Erstattung werden benötigt.
Voraussetzungen
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Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der Stadt Friedrichshafen abmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Friedrichshafen
Verfahrensablauf
Hinweise für Friedrichshafen
Für die Abmeldung Ihres Hundes in Friedrichshafen können Sie das beistehende Formular verwenden.
Fristen
Hinweise für Friedrichshafen
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Kosten
Hinweise für Friedrichshafen
Die Höhe der Hundesteuer wird von der Stadt Friedrichshafen in der Hundesteuersatzung festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Friedrichshafen
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg