Hundehaltung Abmeldung

    Hundesteuerabmeldung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Steuern (Abteilung Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 1230

    E-Mail: steueramt@friedrichshafen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    • Impfpass
    • Tierpass
    • Übernahmevertag
    • eventl. vorhandenen Schwerbehindertenausweis
    • Hundesteuermarke

    Bankdaten für Forderungen und Erstattung werden benötigt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der Stadt Friedrichshafen abmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Für die Abmeldung Ihres Hundes in Friedrichshafen können Sie das beistehende Formular verwenden.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    Die Höhe der Hundesteuer wird von der Stadt Friedrichshafen in der Hundesteuersatzung festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en