Hundesteuerabmeldung
Hinweise für Weil am Rhein
Beschreibung
Hinweise für Weil am Rhein
Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ortsverwaltung Haltingen (Ortsverwaltung Haltingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Weil am Rhein
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Weil am Rhein
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Stadt Weil am Rhein
Verfahrensablauf
Hinweise für Weil am Rhein
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.
Fristen
Hinweise für Weil am Rhein
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Weil am Rhein
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten
Hinweise für Weil am Rhein
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Weil am Rhein
Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg