Hundesteuer - Hund abmelden
Beschreibung
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
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Verwaltungsstelle Dühren (Verwaltungsstelle Dühren)
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Verwaltungsstelle Eschelbach (Verwaltungsstelle Eschelbach)
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Verwaltungsstelle Reihen (Verwaltungsstelle Reihen)
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Verwaltungsstelle Hasselbach (Verwaltungsstelle Hasselbach)
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Verwaltungsstelle Hoffenheim (Verwaltungsstelle Hoffenheim)
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Verwaltungsstelle Waldangelloch (Verwaltungsstelle Waldangelloch)
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Verwaltungsstelle Rohrbach (Verwaltungsstelle Rohrbach)
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Verwaltungsstelle Hilsbach (Verwaltungsstelle Hilsbach)
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Verwaltungsstelle Steinsfurt (Verwaltungsstelle Steinsfurt)
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Verwaltungsstelle Weiler (Verwaltungsstelle Weiler)
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Steuerabteilung (Steuerabteilung)
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erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Fristen
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Kosten
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg