Hundehaltung Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Hinweise für Neckargemünd

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    Beschreibung

    Hinweise für Neckargemünd

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr halten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 Finanzen (Fachbereich 3 Finanzen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 54

    69151 Neckargemünd

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6223 804-310

    Telefon Festnetz: +49 6223 804-320

    Fax: +49 6223 804-9399

    E-Mail: steueramt@neckargemuend.de

    E-Mail: stadtkasse@neckargemuend.de

    E-Mail: buchhaltung@neckargemuend.de

    E-Mail: finanzen@neckargemuend.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neckargemünd

    • Hundesteuermarke

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neckargemünd

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neckargemünd

    § 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neckargemünd

    Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Hinweise für Neckargemünd

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

    Kosten

    Hinweise für Neckargemünd

    in der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neckargemünd

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en