Hundesteuer - Hund abmelden
Hinweise für Neckargemünd
Beschreibung
Hinweise für Neckargemünd
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr halten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich 3 Finanzen (Fachbereich 3 Finanzen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6223 804-310
Telefon Festnetz: +49 6223 804-320
Fax: +49 6223 804-9399
E-Mail: steueramt@neckargemuend.de
E-Mail: stadtkasse@neckargemuend.de
E-Mail: buchhaltung@neckargemuend.de
E-Mail: finanzen@neckargemuend.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neckargemünd
- Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Neckargemünd
hfghfgh
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Neckargemünd
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Neckargemünd
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Fristen
Hinweise für Neckargemünd
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Kosten
Hinweise für Neckargemünd
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Neckargemünd
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg