Hundesteuer - Hund abmelden
Beschreibung
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Walldürn (Stadt Walldürn)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1165
74723 Walldürn
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Stadtverwaltung) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr Servicezeit (Bürgerbüro) Mo 08:00 - 17:30 Uhr Di 08:00 - 13:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Servicezeit (Grundbucheinsichtstelle) Mo 14:00 - 16:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do 10:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Fristen
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Kosten
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg