• Widdern (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg)
Hundehaltung Abmeldung

Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Beschreibung

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Stadt Widdern (Stadt Widdern)

Adresse

Lieferanschrift

Keltergasse 5

74259 Widdern

Hausanschrift

Keltergasse 5

74259 Widdern

Kontakt

Telefon Festnetz: 06298/9247-0

Fax: 06298/9247-29

E-Mail: stadt@widdern.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Hundesteuermarke

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

Voraussetzungen

  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.

Handlungsgrundlage(n)

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Kosten

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 25.02.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

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Sprache: en