intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Gewährung

    Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

    Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Sie eignet sich bei Problemen in einer schwierigen Familiensituation oder bei sozialer Benachteiligung. Die Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.

    Beschreibung

    Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Sie eignet sich bei Problemen in einer schwierigen Familiensituation oder bei sozialer Benachteiligung. Die Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.

    Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

    • mit ihrer Lage umzugehen,
    • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
    • Konflikte selbständig zu lösen.

    Online-Dienste

    Ansprechpartner

    Für Kreis Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Klären Sie direkt mit dem Jugendamt ab , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Abhängig vom Einzelfall.

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche konkreten Voraussetzungen vorliegen müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Sozialgesetzbuch Achtes Buch

    • § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

    Rechtsbehelf

    Bei der zuständigen Stelle zu erfragen.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Stelle und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst dorthin wenden. Die zuständige Stelle beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Sie hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

    Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en