Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
Beschreibung
Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Sie eignet sich bei Problemen in einer schwierigen Familiensituation oder bei sozialer Benachteiligung. Die Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.
Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,
- mit ihrer Lage umzugehen,
- Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
- Konflikte selbständig zu lösen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Allgemeiner Sozialer Dienst (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Termine nach Vereinbarung: Allgemeiner Sozialer Dienst, Besondere Soziale Dienste, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Vormundschaften, Beistandschaften) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt ab , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Abhängig vom Einzelfall.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche konkreten Voraussetzungen vorliegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Rechtsbehelf
Bei der zuständigen Stelle zu erfragen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst dorthin wenden. Die zuständige Stelle beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Sie hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg