ausgesetzte oder freilaufende Haustiere

    Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
    Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Beschreibung

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
    Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Gunningen (Gemeinde Gunningen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 7

    78594 Gunningen

    Lieferanschrift

    Rathausstraße 7

    78594 Gunningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Weitere Termine sind gerne nach Vereinbarung möglich. Schließzeiten durch Urlaub etc. werden gesondert angezeigt. In besonders dringenden Fällen können Sie sich zu den üblichen Öffnungszeiten an unsere Verwaltungsgemeinschaft Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 1, 78647 Trossingen, Tel. 07425 25-0 wenden.) Mo 10:00 - 13:00 Uhr Di 10:00 - 13:00 Uhr Mi geschlossen Do 16:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gunningen.de

    Fax: 07424 9400039

    Telefon Festnetz: 07424 9400030

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
    Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
    Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

    Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de