Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Hinweise für Herbolzheim
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Beschreibung
Hinweise für Herbolzheim
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Herbolzheim (Stadt Herbolzheim)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 15:30 - 18:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herbolzheim
eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde
Voraussetzungen
Hinweise für Herbolzheim
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herbolzheim
Rechtsbehelf
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keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Herbolzheim
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Fristen
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keine
Kosten
Hinweise für Herbolzheim
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herbolzheim
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.
Bei einem ausgesetzten oder freilaufenden Haustier, wenden Sie sich bitte direkt an das Tierheim in Emmendingen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg