ausgesetzte oder freilaufende Haustiere

    Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
    Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Beschreibung

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
    Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Niefern (Bürgerservice Niefern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedenstr. 11

    75223 Niefern-Öschelbronn

    Postfachadresse

    Postfach 11 68

    75218 Niefern-Öschelbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07233 9622 35

    Telefon Festnetz: 07233 9622 33

    Telefon Festnetz: 07233 9622 32

    Fax: 07233 9622 99

    E-Mail: osa@niefern-oeschelbronn.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Öschelbronn (Bürgerbüro Öschelbronn)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 68

    75218 Niefern-Öschelbronn

    Hausanschrift

    Rathausstr. 1

    75223 Niefern-Öschelbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07233 70899 88

    E-Mail: osa@niefern-oeschelbronn.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
    Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
    Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

    Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de