ausgesetzte oder freilaufende Haustiere

    Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
    Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Beschreibung

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
    Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsstelle Büchenau (Verwaltungsstelle Büchenau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Au in den Buchen 81

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.buechenau@bruchsal.de

    Fax: 07257/5392

    Telefon Festnetz: 07257/2037

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Helmsheim (Verwaltungsstelle Helmsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurpfalzstraße 58

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.helmsheim@bruchsal.de

    Fax: 07251/56139

    Telefon Festnetz: 07251/5124

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Heidelsheim (Verwaltungsstelle Heidelsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Merianstraße 18

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.heidelsheim@bruchsal.de

    Fax: 07251/59188

    Telefon Festnetz: 07251/5188

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Oppenheimer-Platz 5

    76646 Bruchsal

    Lieferanschrift

    Otto-Oppenheimer-Platz 5

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7251 79500

    Fax: +49 7251 79611

    E-Mail: buergerbuero@bruchsal.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Obergrombach (Verwaltungsstelle Obergrombach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.obergrombach@bruchsal.de

    Fax: 07251/79-739

    Telefon Festnetz: 07251/79-732

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Untergrombach (Verwaltungsstelle Untergrombach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 4

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.untergrombach@bruchsal.de

    Fax: 07251/79-729

    Telefon Festnetz: 07251/79-721

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
    Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
    Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

    Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de