Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
Fundbüro (Fundbüro)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Servicezeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausnahme: Wenn Sie nach einem verlorenen Schlüssel suchen, können Sie ohne Termin zum Fundbüro kommen.) Mo 08:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
Keine.
Voraussetzungen
Hinweise für Karlsruhe
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Karlsruhe
Rechtsbehelf
Hinweise für Karlsruhe
Keiner.
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Weitere Informationen und Kontakt:
Hinweis:
Werden Fundtiere nach 4 Wochen im Tierheim nicht abgeholt, gelten sie als herrenlos und können an Interessenten weitervermittelt werden.
Fristen
Hinweise für Karlsruhe
Keine.
Kosten
Hinweise für Karlsruhe
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Karlsruhe
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg