Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden
Beschreibung
Die den Schulbetrieb ergänzenden Betreuungsangebote für Schulkinder im Grundschulalter unterscheiden sich von Schule zu Schule. Sie richten sich nach dem bestehenden Bedarf.
Mögliche Formen sind:
- Verlässliche Grundschule
- Flexible Nachmittagsbetreuung
- Hort und Hort an der Schule
Tipp: Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot an einer Schule und die Vertragsbedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen, Gemeinden, Städten oder Schulsekretariaten. Informieren können Sie sich auch auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde oder Stadt, ob die Grundschule Ihres Kindes die von Ihnen benötigte Betreuung anbietet.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) beschlossen, das am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027.
Der Anspruch besteht an allen fünf Werktagen im zeitlichen Umfang von acht Stunden täglich und richtet sich gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.
Die Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger (beispielsweise Fördervereine oder Kirchen) für Schulkinder ergänzen den Schulbetrieb sowie die Angebote der Horte. Die Personalhoheit, Finanzierung und operative Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger, während die organisatorische Anbindung an die Schule in die gemeinsame Verantwortung von Träger und Schule gestellt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Malsch (Landkreis Rhein-Neckar-Kreis) (Gemeinde Malsch (Landkreis Rhein-Neckar-Kreis))
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 18:00 Bürgerbüro, 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Übrige Dienststellen Di 07:30 - 12:30 Bürgerbüro und 08:00 - 12:30 Uhr Übrige Dienststellen Mi 07:30 - 12:30 Bürgerbüro und 08:00 - 12:30 Uhr Übrige Dienststellen Do 07:30 - 12:30 Bürgerbüro und 08:00 - 12:30 Uhr Übrige Dienststellen Fr 07:30 - 12:30 Bürgerbüro und 08:00 - 12:30 Uhr Übrige Dienststellen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Rechtsbehelf
Die Angaben dienen der Information. Die Anmeldung für die Betreuung erfolgt im Rahmen eines Vertragsabschlusses zwischen den Personensorgeberechtigten des Kindes und dem jeweiligen Einrichtungsträger.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Fristen
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z. B. Mittagessen, Freizeitangebot)
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg