Niederlassungserlaubnis Erteilung

    Niederlassungserlaubnis beantragen

    Hinweise für Konstanz

    Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Konstanz (Stadt Konstanz)

    Adresse

    Lieferanschrift

    78459 Konstanz

    Hausanschrift

    Kanzleistraße 13/15

    78462 Konstanz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07531/900-0

    Fax: 07531/900-2201

    E-Mail: mail@konstanz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ausländerbehörde (Ausländerbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7531 900-0

    E-Mail: auslaenderamt@konstanz.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    • Nachweis über einen gültigen Reisepass,
    • Nachweis über ein Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis oder Visa),
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie,
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts,
    • ggf. Nachweis über den Bezug von öffentlichen Leistungen (SGB II oder SGB XII),
    • Nachweise über den Zweck Ihres Aufenthalts wie z.B. Studium, Beschäftigung, Ausbildung, Forschung, Familiennachzug etc.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
      Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
      • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
      • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
      • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
    • Sie haben keine Vorstrafen.
    • Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
      Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch andere Fristen gelten.
    • Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.

    Hinweis: Diese Auflistung ist nicht abschließend. Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen.

    Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    • EUR 113,00
    • Niederlassungserlaubnis für Selbständige: EUR 124,00

    Hinweis: Für Minderjährige gelten Sonderregelungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en