Niederlassungserlaubnis
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Folgende Informationen sind zu beachten:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ausländerbehörde (Ausländerbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit (Zu diesen Zeiten können Sie Termine vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Der Besuch der Ausländerbehörde ist nur mit Termin möglich.) Mo 07:30 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07141 9102599
Fax: 07141 9102768
Internet
Stadt Ludwigsburg (Stadt Ludwigsburg)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Rathausinfo) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigsburg
- Aktueller Nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Antrag (blaues Formular)
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Die letzten 3 Lohnabrechnungen (von beiden Ehepartnern, falls vorhanden)
- Kranken- und Rentenversicherungsnachweis
- Mietvertrag und vom Vermieter ausgefüllter Wohnraumnachweis oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses (Angabe Quadratmeter und Höhe der Miete/ des Darlehens)
- Integrationsnachweis (bestandenes Sprachkursniveau B1)
- Bei Selbstständigen die vom Steuerberater ausgefüllte Bescheinigung selbstständige Tätigkeit
Voraussetzungen
Hinweise für Ludwigsburg
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
- Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Ludwigsburg
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Ludwigsburg
-
Fristen
Hinweise für Ludwigsburg
keine
Kosten
Hinweise für Ludwigsburg
Erteilung: 113,00 Euro
(50% = 56,50 Euro werden als Verwaltungsgebühr bei Antragstellung fällig und 56,50 Euro bei Abholung.)
Hinweis: Für Minderjährige gelten Sonderregelungen.
Die Gebühren müssen vor Ort bezahlt werden. Bei der Ausländerbehörde haben Sie die Möglichkeit bar oder bargeldlos, per EC-Cash mit Smartphone, girocard, Debitkarte oder Kreditkarte, zu bezahlen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ludwigsburg
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg