Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

    Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Beschreibung

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

    Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

    Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau (Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 6

    88422 Bad Buchau

    Lieferanschrift

    Marktplatz 2

    88422 Bad Buchau

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    88422 Bad Buchau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:30 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07582 808 0

    Fax: 07582 808 40

    E-Mail: info@gvv-badbuchau.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gemeinde Kanzach (Gemeinde Kanzach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausweg 6

    88422 Kanzach

    Lieferanschrift

    Rathausweg 6

    88422 Kanzach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Durch Wahrnehmung von Terminen außerhalb des Rathauses können Sprechzeiten des Bürgermeisters kurzfristig entfallen. Wichtige Termine, auch außerhalb der Öffnungszeiten, können jedoch gerne vorher telefonisch vereinbart werden.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 17:00 - 19:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07582/8286

    Fax: 07582/933806

    E-Mail: info@gemeinde-kanzach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -

    Voraussetzungen

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    -

    Fristen

    -

    Bearbeitungsdauer

    -

    Kosten

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en