Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

    Kinderreisepass

    Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das:

    Beschreibung

    Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das:

    • Reisepass
    • Personalausweis als Passersatz
    • gegebenenfalls Kinderreisepass

    Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass, sofern er noch gültig ist, einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Kinderreisepass

    Ab 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

    Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

    Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden , kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

    Unterschied zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder

    Im Gegensatz zum Reisepass und Personalausweis enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.

    Reisepass

    Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist , wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen.

    Personalausweis als Passersatz

    Für den Personalausweis gibt es keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice mit Ausländerbüro (Bürgerservice mit Ausländerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 883477

    Telefon Festnetz: +49 7851 883480

    Telefon Festnetz: +49 7851 883480

    Fax: +49 7851 881102

    E-Mail: buergerservice@stadt-kehl.de

    Internet

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    Ortsverwaltung Auenheim (Ortsverwaltung Auenheim)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Raiffeisenstraße 3

    77694 Auenheim

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 4208

    Fax: +49 7851 3170

    E-Mail: ortsverwaltung.auenheim@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Bodersweier (Ortsverwaltung Bodersweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Korker Straße 1

    77694 Bodersweier

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    Telefon Festnetz: +49 7853 344

    Telefon Festnetz: +49 7853 247

    Fax: +49 7853 1518

    E-Mail: ortsverwaltung.bodersweier@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Goldscheuer (Ortsverwaltung Goldscheuer)

    Adresse

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

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    Römerstraße 62

    77694 Goldscheuer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7854 969815

    Fax: +49 7854 969819

    E-Mail: ortsverwaltung.goldscheuer@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Hohnhurst (Ortsverwaltung Hohnhurst)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hanauerlandstraße 12

    77694 Hohnhurst

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

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    Telefon Festnetz: +49 7854 987240

    Fax: +49 7854 987241

    E-Mail: ortsverwaltung.hohnhurst@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Kork (Ortsverwaltung Kork)

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    Herrenstraße 1

    77694 Kork

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    Fax: +49 7851 6203819

    E-Mail: ortsverwaltung.kork@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Leutesheim (Ortsverwaltung Leutesheim)

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    Bodersweierer Straße 2

    77694 Leutesheim

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

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    Telefon Festnetz: +49 7853 332

    Fax: +49 7853 998215

    E-Mail: ortsverwaltung.leutesheim@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Neumühl (Ortsverwaltung Neumühl)

    Adresse

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    Elsäßer Straße 41

    77694 Neumühl

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 8999790

    Fax: +49 7851 480686

    E-Mail: ortsverwaltung.neumuehl@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Odelshofen (Ortsverwaltung Odelshofen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hebelstraße 11

    77694 Odelshofen

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7852 2330

    Fax: +49 7852 937278

    E-Mail: ortsverwaltung.odelshofen@stadt-kehl.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Querbach (Ortsverwaltung Querbach)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Albert-Walter-Straße 18

    77694 Querbach

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 240

    E-Mail: ortsverwaltung.querbach@stadt-kehl.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Zierolshofen (Ortsverwaltung Zierolshofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Klausenstraße 1

    77694 Zierolshofen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 315

    E-Mail: ortsverwaltung.zierolshofen@stadt-kehl.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -

    Voraussetzungen

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    -

    Fristen

    -

    Bearbeitungsdauer

    -

    Kosten

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de