Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Hinweise für Weinheim
Beschreibung
Hinweise für Weinheim
Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.
Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.
Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Weinheim (Stadt Weinheim)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kernzeit (Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen. Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch:) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Die Öffnungszeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen können abweichen.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
E-Mail: rathaus@weinheim.de
De-Mail: rathaus@weinheim.de-mail.de
Internet
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro (Galerie), Dürrestr. 2) Mo 09:00 - 18:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 13:00 Uhr Do 09:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Weinheim
-
Voraussetzungen
Hinweise für Weinheim
-
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Weinheim
- § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe
Rechtsbehelf
Hinweise für Weinheim
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Weinheim
-
Fristen
Hinweise für Weinheim
-
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Weinheim
-
Kosten
Hinweise für Weinheim
EUR 13,00
Verlängerung oder Änderung: EUR 6,00
Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Behörde den Kinderreisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Weinheim
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg