Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Beschreibung
Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.
Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.
Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Sandhausen (Gemeinde Sandhausen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 20
69199 Sandhausen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 14:30 - 17:00 Uhr Mi 14:30 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
- § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg