Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

    Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Beschreibung

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

    Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

    Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Walldürn (Stadt Walldürn)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    74723 Walldürn

    Lieferanschrift

    Burgstr. 3

    74731 Walldürn

    Hausanschrift

    Burgstr. 3

    74731 Walldürn

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Stadtverwaltung) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr Servicezeit (Bürgerbüro) Mo 08:00 - 17:30 Uhr Di 08:00 - 13:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Servicezeit (Grundbucheinsichtstelle) Mo 14:00 - 16:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do 10:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06282/67-0

    Fax: 06282/67-156

    E-Mail: stadt@wallduern.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -

    Voraussetzungen

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    -

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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