Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

    Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

    Hinweise für Rastatt

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Beschreibung

    Hinweise für Rastatt

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

    Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

    Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kundenbereich Bürgerbüro (Kundenbereich Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstraße 15

    76437 Rastatt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Ist der Freitag ein Feiertag, bleibt das Bürgerbüro am darauf folgenden Samstag geschlossen. Letzter Einlass ist jeweils 15 Minuten vor der regulären Schließzeit!) Mo 07:30 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 18:00 Uhr Do geschlossen Fr 07:30 - 12:30 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07222 972 7110

    Fax: 07222 972 7199

    E-Mail: buergerbuero@rastatt.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rastatt

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Rastatt

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rastatt

    Passgesetz (PassG)

    • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Rastatt

    -

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rastatt

    Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

    Häufige Fragen und Antworten zu Pässen

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en