Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Hinweise für Rastatt
Beschreibung
Hinweise für Rastatt
Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.
Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.
Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kundenbereich Bürgerbüro (Kundenbereich Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Ist der Freitag ein Feiertag, bleibt das Bürgerbüro am darauf folgenden Samstag geschlossen. Letzter Einlass ist jeweils 15 Minuten vor der regulären Schließzeit!) Mo 07:30 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 18:00 Uhr Do geschlossen Fr 07:30 - 12:30 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg