Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

    Kinderreisepass

    Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das:

    Beschreibung

    Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das:

    • Reisepass
    • Personalausweis als Passersatz
    • gegebenenfalls Kinderreisepass

    Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass, sofern er noch gültig ist, einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Kinderreisepass

    Ab 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

    Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

    Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden , kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

    Unterschied zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder

    Im Gegensatz zum Reisepass und Personalausweis enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.

    Reisepass

    Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist , wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen.

    Personalausweis als Passersatz

    Für den Personalausweis gibt es keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 70

    76327 Pfinztal

    Lieferanschrift

    Hauptstraße 70

    76327 Pfinztal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07240 62121

    Fax: 07240 62198

    E-Mail: buergerbuero@pfinztal.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Berghausen (Ortsverwaltung Berghausen)

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    Tannenstraße 42

    76327 Pfinztal

    Hausanschrift

    Tannenstraße 42

    76327 Pfinztal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 46111

    Fax: 0721 9424830

    E-Mail: ov-berghausen@pfinztal.de

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    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Kleinsteinbach (Ortsverwaltung Kleinsteinbach)

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    Hausanschrift

    Söllinger Straße 1

    76327 Pfinztal

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    Söllinger Straße 1

    76327 Pfinztal

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    Telefon Festnetz: 07240 8010

    Fax: 07240 206648

    E-Mail: ov-kleinsteinbach@pfinztal.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Wöschbach (Ortsverwaltung Wöschbach)

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    Lieferanschrift

    Wesostraße 42

    76327 Pfinztal

    Hausanschrift

    Wesostraße 42

    76327 Pfinztal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07240 8041

    Fax: 07240 9445260

    E-Mail: ov-woeschbach@pfinztal.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de