Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

    Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Beschreibung

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

    Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

    Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerdienste & Ordnung (Bürgerdienste & Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigsburger Straße 4

    71711 Steinheim an der Murr

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage Di 08:00 - 12:00 Terminvereinbarung über Homepage und 14:00 - 16:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage Mi 08:00 - 12:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage Do 08:00 - 12:00 eventuell mit Wartezeit und 14:00 - 18:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage Fr 08:00 - 12:00 Uhr Terminvereinbarung über Homepage

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@stadt-steinheim.de

    Telefon Festnetz: 07144 263 0

    Fax: 07144 263 200

    E-Mail: info@stadt-steinheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -

    Voraussetzungen

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    -

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

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