Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Beschreibung
Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.
Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.
Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltungsverband Voralb (Gemeindeverwaltungsverband Voralb)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 60
73088 Heiningen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bürgerservice (Bürgerservice)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 10:00 - 12:00 Uhr Di 10:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do 10:00 - 12:00 Uhr Fr 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
-
Voraussetzungen
-
Rechtsgrundlage(n)
- § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
-
Fristen
-
Bearbeitungsdauer
-
Kosten
-
Hinweise (Besonderheiten)
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg