Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Hinweise für Böblingen
Beschreibung
Hinweise für Böblingen
Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.
Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.
Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirksamt Dagersheim (Bezirksamt Dagersheim)
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Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bürgeramt) Mo 08:00 - 12:30 und 13:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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EUR 13,00
Verlängerung oder Änderung: EUR 6,00
Weitere Informationen zum Kinderreisepass in der Stadt Böblingen, finden Sie hier.
Hinweise (Besonderheiten)
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Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg