Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Beurkundung

    Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.

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    79098 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Für persönliche Vorsprachen finden Sie uns hier: Auf der Zinnen 1 in 79098 Freiburg (3. OG).) Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 11:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 11:00 Uhr

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    Waltershofen (Waltershofen)

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    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

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    79095 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

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    Freiburger Landstraße 28

    79112 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    E-Mail: ov-tiengen@freiburg.de

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    Amtsgericht Freiburg (Amtsgericht Freiburg)

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    Holzmarkt 2

    79098 Freiburg i. Br.

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    Telefon Festnetz: 0761/205-0

    Fax: 0761/205-1800

    E-Mail: Poststelle@AGFreiburg.JUSTIZ.BWL.de

    De-Mail: ag-freiburg@egvp.de-mail.de

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    Opfingen (Opfingen)

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    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Fax: +497664504019

    E-Mail: ov-opfingen@freiburg.de

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    Neugeborene und Vaterschaftsanerkennungen (Neugeborene und Vaterschaftsanerkennungen)

    Adresse

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    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    Fax: +497612013199

    E-Mail: geburten@freiburg.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • für die Erklärung des Vaters:
      • Personalausweis oder Reisepass des Vaters
        • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
        • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
    • für die Zustimmung der Mutter:
      • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
      • erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
        • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
        • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
    • für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
      • Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen
      • beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird
      • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter

    Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater.
    • Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Wenn Sie oder die Mutter jünger als 18 Jahre sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die der Mutter zustimmen.
    • Jeder Beteiligter und jede Beteiligte ist persönlich anwesend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Bitte nehmen Sie im Einzelfall anwaltliche Beratung in Anspruch.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Beurkundung.

    Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der zuständigen Stelle erklären, die öffentliche Urkunden ausstellen darf.

    Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.

    Hinweis: Sie und die Mutter Ihres Kindes können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zusammen oder getrennt erklären.

    Steht der Mutter die elterliche Sorge für das Kind nicht zu, muss auch das Kind selbst zustimmen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise das Kind bereits volljährig ist oder ein Gericht der Mutter das Sorgerecht entzogen hat. Bei Kindern unter 14 Jahren übernimmt das die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter,zum Beispiel der Vormund oder Pfleger). Bei Kindern zwischen 14 und 18 Jahren ist sowohl die Zustimmung des Kindes als auch des gesetzlichen Vertreters notwendig.

    Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der zuständigen Stelle fasst Ihre Erklärung und die Zustimmungen in einer öffentlichen Urkunde zusammen. Sie erhalten davon eine beglaubigte Kopie.

    Nach der Beurkundung erhält das Standesamt des Geburtsortes des Kindes beglaubigte Kopien über

    • die Anerkennung der Vaterschaft und
    • die Zustimmungserklärung der Mutter.

    Wenn Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt haben, wird Ihr Name in die Geburtsurkunde eingetragen. Bei einer Anerkennung nach der Geburt stellt das Standesamt am Geburtsort des Kindes eine neue Geburtsurkunde aus.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei

    bei der Notarin oder beim Notar oder beim Amtsgericht: kostenpflichtig

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können die Anerkennung der Vaterschaft rückgängig machen, wenn diese ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist.

    Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Mutter des Kindes der Anerkennung ein Jahr lang nicht zugestimmt hat.

    Tipp: Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en