Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Beurkundung

    Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Obere Marktstraße 1

    71634 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr (nur jeden ersten Mo im Monat) Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr (nur jeden ersten Do im Monat) Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Für die Anmeldung einer Eheschließung muss zwingend ein Termin vereinbart werden.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-2327

    Fax: 07141 910-2619

    E-Mail: standesamt@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Amtsgericht Ludwigsburg (Amtsgericht Ludwigsburg)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 145

    71601 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Schorndorfer Straße 39

    71638 Ludwigsburg

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Ludwigsburg (Landratsamt Ludwigsburg)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Hindenburgstraße 40

    71638 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 40

    71638 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Öffnungszeiten an.) Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • gültige Ausweisdokumente der Eltern (Personalausweis/Reisepass)
    • gegebenenfalls dazugehörige Aufenthaltserlaubnis
    • Bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung: Mutterpass
    • Bei minderjährigen Eltern Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

    Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Bitte kontaktieren Sie Jugendamt, Wohnsitzstandesamt oder Geburtsstandesamt. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater.
    • Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Wenn Sie oder die Mutter jünger als 18 Jahre sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die der Mutter zustimmen.
    • Jede Beteiligte und jeder Beteiligte ist persönlich anwesend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Bürgerliches Gesetzbuch - BGB:

    • § 1592 Vaterschaft
    • §§ 1594 - 1598 Anerkennung der Vaterschaft

    Personenstandsgesetz - PStG:

    • § 44 Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ludwigsburg

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber Standesamt, Jugendamt oder Notar erklären. (siehe zuständige Stellen)

    Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.

     

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen.

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    • beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei
    • bei der Notarin oder beim Notar oder beim Amtsgericht: kostenpflichtig

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

     

    Tipp: Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en