Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt (Standesamt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr (nur jeden ersten Mo im Monat) Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr (nur jeden ersten Do im Monat) Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Für die Anmeldung einer Eheschließung muss zwingend ein Termin vereinbart werden.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Amtsgericht Ludwigsburg (Amtsgericht Ludwigsburg)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 145
71601 Ludwigsburg
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07141 / 49 87-99
Fax: 07141 / 49 87-6050
E-Mail: poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de
De-Mail: ag-ludwigsburg@egvp.de-mail.de
Internet
Landratsamt Ludwigsburg (Landratsamt Ludwigsburg)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Öffnungszeiten an.) Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigsburg
- gültige Ausweisdokumente der Eltern (Personalausweis/Reisepass)
- gegebenenfalls dazugehörige Aufenthaltserlaubnis
- Bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung: Mutterpass
- Bei minderjährigen Eltern Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Bitte kontaktieren Sie Jugendamt, Wohnsitzstandesamt oder Geburtsstandesamt. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen.
Voraussetzungen
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- Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater.
- Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Wenn Sie oder die Mutter jünger als 18 Jahre sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die der Mutter zustimmen.
- Jede Beteiligte und jeder Beteiligte ist persönlich anwesend.
Rechtsgrundlage(n)
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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB:
- § 1592 Vaterschaft
- §§ 1594 - 1598 Anerkennung der Vaterschaft
- § 44 Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft
Rechtsbehelf
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-
Verfahrensablauf
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Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber Standesamt, Jugendamt oder Notar erklären. (siehe zuständige Stellen)
Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.
Fristen
Hinweise für Ludwigsburg
Die Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen.
Kosten
Hinweise für Ludwigsburg
- beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei
- bei der Notarin oder beim Notar oder beim Amtsgericht: kostenpflichtig
Hinweise (Besonderheiten)
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Tipp: Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg