Reisepass Ersatz wegen Verlust

    Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen

    Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass.

    Beschreibung

    Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass.

    Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie

    • in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder
    • Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können.

    In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.

    Tipp: Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-)Reisepasses ein Reisedokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

    Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren. Einen Diebstahl können Sie auch selbst direkt bei der Polizei melden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bürgerservice mit Ausländerbüro (Bürgerservice mit Ausländerbüro)

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 7851 883477

    Telefon Festnetz: +49 7851 883480

    Telefon Festnetz: +49 7851 883480

    Fax: +49 7851 881102

    E-Mail: buergerservice@stadt-kehl.de

    Internet

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    Ortsverwaltung Auenheim (Ortsverwaltung Auenheim)

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    Raiffeisenstraße 3

    77694 Auenheim

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 7851 4208

    Fax: +49 7851 3170

    E-Mail: ortsverwaltung.auenheim@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Bodersweier (Ortsverwaltung Bodersweier)

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    Telefon Festnetz: +49 7853 344

    Telefon Festnetz: +49 7853 247

    Fax: +49 7853 1518

    E-Mail: ortsverwaltung.bodersweier@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Goldscheuer (Ortsverwaltung Goldscheuer)

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    77694 Goldscheuer

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    Telefon Festnetz: +49 7854 969815

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 16:30 - 18:30 Uhr Di 10:30 - 12:30 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

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    Fax: +49 7854 987241

    E-Mail: ortsverwaltung.hohnhurst@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Kork (Ortsverwaltung Kork)

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    Herrenstraße 1

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 7851 620380

    Fax: +49 7851 6203819

    E-Mail: ortsverwaltung.kork@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Leutesheim (Ortsverwaltung Leutesheim)

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    Bodersweierer Straße 2

    77694 Leutesheim

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: +49 7853 332

    Fax: +49 7853 998215

    E-Mail: ortsverwaltung.leutesheim@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Neumühl (Ortsverwaltung Neumühl)

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    Elsäßer Straße 41

    77694 Neumühl

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 13:00 Uhr Di 09:00 - 13:00 Uhr Mi 09:00 - 13:00 Uhr Do 09:00 - 13:00 Uhr Fr 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 8999790

    Fax: +49 7851 480686

    E-Mail: ortsverwaltung.neumuehl@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Odelshofen (Ortsverwaltung Odelshofen)

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    Hebelstraße 11

    77694 Odelshofen

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    Rathausplatz 1

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7852 2330

    Fax: +49 7852 937278

    E-Mail: ortsverwaltung.odelshofen@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Querbach (Ortsverwaltung Querbach)

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    Albert-Walter-Straße 18

    77694 Querbach

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 10:00 Uhr Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: +49 7853 240

    E-Mail: ortsverwaltung.querbach@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Zierolshofen (Ortsverwaltung Zierolshofen)

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

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    Klausenstraße 1

    77694 Zierolshofen

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 15:00 - 17:00 Uhr Di geschlossen Mi 10:30 - 12:30 Uhr Do 15:00 - 17:00 Uhr Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: +49 7853 315

    E-Mail: ortsverwaltung.zierolshofen@stadt-kehl.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sofern Sie im Zuge der Verlustmeldung ein neues Dokument beantragen möchten, benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen". Bei einer späteren Beantragung eines neuen Dokuments ist zusätzlich die Verlustbescheinigung erforderlich.

    Voraussetzungen

    Verlust des Reisepasses

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 15 Pflichten des Passinhabers

    Rechtsbehelf

    Für die Beantragung eines neuen Reisepasses:

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der Passbehörde Ihres Wohnsitzes oder der Polizei erstatten.

    Die Passbehörde erstellt Ihnen auf Wunsch eine Verlustbescheinigung und informiert unverzüglich die Polizei über den Verlust oder Diebstahl des Dokuments, damit eine Speicherung im INPOL-Fahndungssystem und im Schengener Informationssystem (SIS) vorgenommen werden kann.

    Sofern nicht die ausstellende Passbehörde die Verlustanzeige entgegen nimmt, wird auch die ausstellende Passbehörde über den Verlust unterrichtet.

    Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Pass beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

    Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

    Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

    Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

    Wenn Sie das Wiederauffinden Ihres Passes anzeigen, informiert die Passbehörde darüber die Polizei, damit die Löschung im INPOL-Fahndungssystem und im Schengener Informationssystem (SIS) vorgenommen werden kann.

    Fristen

    • Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlustes
    • Neuantrag des Reisepasses: nach Bedarf oder schnellstmöglich, wenn Sie die Ausweispflicht nicht durch einen Personalausweis erfüllen

    Bearbeitungsdauer

    Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

    Kosten

    Im Falle der Ausstellung eines neuen Reisepasses fallen folgende Gebühren an:

    Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

    • für einen Reisepass: EUR 37,50
    • für einen Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) : EUR 69,50

    Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

    • für einen Reisepass: EUR 70,00
    • für einen Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) : EUR 102,00

    Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22 Euro zahlen.

    Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, zum Beispiel bei Passverlust, beantragen, müssen Sie einen weiteren Zuschlag von 31,00 Euro bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihren Reisepass wieder auffinden, kann er erst nach der Anzeige des Wiederauffindens in der Passbehörde weiter genutzt werden.

    Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Reisepass für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen. Um Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub zu vermeiden, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, ein neues Dokument in Ihrem Bürgeramt zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en