Reisepass Ersatz wegen Verlust

    Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen

    Hinweise für Heidelberg

    Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellst möglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.

    Beschreibung

    Hinweise für Heidelberg

    Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellst möglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.

    Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie

    • in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder
    • Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können.

    In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Herstellung dauert höchstens 72 Stunden.

    Tipp: Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Express-Reisepasses ein Reisedokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

    Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bürgeramt Kirchheim (Bürgeramt Kirchheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Schwetzinger Str. 20

    69124 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13860

    Fax: 06221 58-4613860

    E-Mail: Buergeramt-Kirchheim@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach (Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Kleingemünder Str. 18

    69118 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13840

    Fax: 06221 58-4613840

    E-Mail: Buergeramt-Ziegelhausen@Heidelberg.de

    Internet

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    Bürgeramt Neuenheim (Bürgeramt Neuenheim)

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    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Rahmengasse 21

    69120 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13830

    Fax: 06221 58-4613830

    E-Mail: Buergeramt-Neuenheim@Heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Bürgeramt Handschuhsheim (Bürgeramt Handschuhsheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Dossenheimer Landstr. 13

    69121 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13820

    Fax: 06221 58-4613820

    E-Mail: Buergeramt-Handschuhsheim@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt) (Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt))

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Bergheimer Str. 69

    69115 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-47980

    Fax: 06221 58-49150

    E-Mail: Buergeramt-Mitte@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Pfaffengrund (Bürgeramt Pfaffengrund)

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    Hausanschrift

    Am Markt 21

    69123 Heidelberg

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

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    Telefon Festnetz: 06221 58-13870

    Fax: 06221 58-4613870

    E-Mail: Buergeramt-Pfaffengrund@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Rohrbach (Bürgeramt Rohrbach)

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    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Seckenheimer Gässchen 1

    69126 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13880

    Fax: 06221 58-4613880

    E-Mail: Buergeramt-Rohrbach@Heidelberg.de

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    Sprache: de

    Bürgeramt Wieblingen (Bürgeramt Wieblingen)

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Mannheimer Str. 259

    69123 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58 13890

    Fax: 06221 58-4613890

    E-Mail: Buergeramt-Wieblingen@Heidelberg.de

    Internet

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    Bürgeramt Altstadt (Bürgeramt Altstadt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    69117 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58 13810

    Fax: 06221 58-4613810

    E-Mail: buergeramt-altstadt@heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund (Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Emmertsgrundpassage 17

    69126 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-13850

    Fax: 06221 58-4613850

    E-Mail: Buergeramt-Emmertsgrund@Heidelberg.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heidelberg

    Verlustanzeige: keine

    bei Antrag auf einen neuen Pass:

    • Verlustanzeige
    • gültiger Personalausweis oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
      Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
      Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heidelberg

    Sie haben Ihren Reisepass verloren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für die Beantragung eines neuen Reisepasses:

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heidelberg

    Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der Passbehörde Ihres Wohnsitzes oder der Polizei erstatten. Die Passbehörde erstellt eine Verlustanzeige. Sie finden diese in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorschrift (VwV) Ausweisverlust.

    Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Pass beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

    Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:

    • in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
    • im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.

    Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

    Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

    Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

    Wenn Sie das Wiederauffinden Ihres Passes anzeigen, erstellt die Passbehörde eine Mitteilung. In der Anlage 2 zur VwV Ausweisverlust finden Sie diese.

    Fristen

    Hinweise für Heidelberg

    • Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlusts
    • Neuantrag Reisepass: nach Bedarf oder schnellst möglich, wenn Sie die Ausweispflicht nicht durch einen Personalausweis erfüllen

    Bearbeitungsdauer

    Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Heidelberg

    Verlustanzeige: EUR 15,00

    • Reisepass mit 32 Seiten:
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 60,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50
    • Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00):
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 82,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 59,50
    • Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 92,00 / EUR 114,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 69,50 / EUR 91,50
    • vorläufiger Reisepass: EUR 26,00
    • Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
    • Kinderreisepass: EUR 13,00 Euro
      • Verlängerung oder Aktualisierung: EUR 6,00
    • Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes: Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.
    • Reisepass-Antragstellung bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: EUR 21,00 (Zuschlag)
    • Antragstellung auf vorläufigen Reisepass/Kinderreisepass bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: EUR 13,00 (Zuschlag)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihren Reisepass wieder auffinden, kann er erst nach der Anzeige des Wiederauffindens in der Passbehörde weiter genutzt werden.

    Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Reisepass für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen. Um Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub zu vermeiden, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, ein neues Dokument in Ihrem Bürgeramt zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en